Das Bestellerprinzip – Das sollten Sie als Vermieter oder Mieter wissen
Bei der Vermittlung von Mietverträgen für Wohnraum gilt in Deutschland das Bestellerprinzip.
Das bedeutet, dass nur derjenige die Maklerprovision bezahlt, der den Makler auch tatsächlich beauftragt hat.
Das ist jedoch nicht immer für jedermann eindeutig genug.
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